Förderung

Förderung

Staatliche Förderung für Ihre Baumaßnahme

Was wird gefördert?

Die Förderung dient der Unterstützung zur Erhöhung der Energieeffizienz an Gebäuden und deren Gebäudehülle. Darunter fallen Fenster, Türen und die Dämmung der Außenwände und des Daches. 

Mohnblumen

Rufen Sie uns an und erhalten Sie weitere Informationen zur Förderung.

Wer darf einen Antrag stellen?

Privatpersonen und Wohnungsgemeinschaften

Freiberuflich Tätige

Kommunale Gebietskörperschaften, Kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen

sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Hinweis: Gewerbliche Antragsteller

Dieses Förderprogramm (BEG RM) unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht. Beachten Sie, dass beim Ausfüllen des Antragsformulars im Feld „Ist die Investition beihilferelevant „Nein“ anzuklicken ist.

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto) und der Förderersatz sind 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden betragen 60.000 Euro pro Wohneinheit. Ein zusätzlicher Förderbonus von 5% ist möglich bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsplan (iSFP). 

Haben Sie Fragen rund um das Thema Bafa Förderung? Nutzen Sie unser Kontaktformular, unser Team ist gerne für Sie da!