Förderung
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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)

Was wird gefördert?

Der Bund fördert Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz Ihrer Gebäudehülle verbessern – über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dazu zählen:

  • Austausch von Fenstern und Haustüren (Fenster Uw ≤ 0,95 W/(m²K), Haustüren Ud ≤ 1,3 W/(m²K))
  • Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Kellerdecke
  • Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimaler Tageslichtversorgung

Sie planen neue Fenster, Haustüren oder Sonnenschutz? Wir beraten Sie, welche Produkte die Anforderungen erfüllen, und erstellen Ihnen ein förderfähiges Angebot.

Förderung für Fenster und Türen

Ihr Zuschuss

Förderung auf einen Blick

15 %

Zuschuss

auf die förderfähigen Ausgaben – Grundfördersatz für Fenster, Türen und Gebäudehülle

30.000 €

je Wohneinheit & Jahr

maximal förderfähige Ausgaben ohne Sanierungsfahrplan (mit iSFP: 60.000 €)

4.500 €

max. Zuschuss

je Wohneinheit und Jahr bei 15 % auf 30.000 € förderfähige Ausgaben

+ 5 %

iSFP-Bonus

zusätzlich mit Sanierungsfahrplan – auf den Teil der Ausgaben über 30.000 €

Höhe der Förderung

Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Förderfähig sind bis zu 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 60.000 €. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 € brutto.

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhalten Sie zusätzlich 5 % – auf den Teil der förderfähigen Ausgaben, der 30.000 € übersteigt. Für einen typischen Fenstertausch im Einfamilienhaus gilt damit der Fördersatz von 15 %.

Rechenbeispiel: Fenstertausch für 20.000 € → 15 % Zuschuss = 3.000 €. Komplettsanierung der Gebäudehülle für 50.000 € mit iSFP → 15 % auf 50.000 € + 5 % auf 20.000 € = 8.500 €.

Voraussetzungen

  • Bestandsgebäude: Bauantrag bzw. Bauanzeige liegt mindestens fünf Jahre zurück
  • Fenster mit Uw ≤ 0,95 W/(m²K), Haustüren mit Ud ≤ 1,3 W/(m²K); fachgerechter Einbau nach anerkannten Regeln der Technik
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (dena-Expertenliste) – er erstellt die technische Projektbeschreibung und bestätigt später die Umsetzung
  • Antrag vor Auftragserteilung: Beim Antrag muss ein Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung vorliegen – wir stellen unser Angebot entsprechend aus
  • Keine Doppelförderung: Für dieselbe Maßnahme entweder BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus nach § 35c EStG

Schritt für Schritt

So läuft die Antragstellung

1

Beratung & Angebot

Wir beraten Sie zu förderfähigen Fenstern, Türen und Sonnenschutz und erstellen ein Angebot mit aufschiebender Bedingung.

2

Energieeffizienz-Experte

Ein EEE aus der dena-Liste prüft die Maßnahme und erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB).

3

Antrag beim BAFA

Sie stellen den Antrag online beim BAFA – vor der Auftragserteilung, mit TPB-ID und Angebot.

4

Zusage & Einbau

Nach dem Zuwendungsbescheid bestellen wir Ihre Elemente und bauen sie fachgerecht ein.

5

Nachweis & Auszahlung

Der EEE bestätigt die Umsetzung (TPN), Sie reichen den Verwendungsnachweis ein – der Zuschuss wird ausgezahlt.

Weitere Möglichkeiten

Alternativen zum BAFA-Zuschuss

Steuerbonus nach § 35c EStG

Statt des BAFA-Zuschusses können Sie 20 % der Kosten, maximal 40.000 € je Objekt, direkt von der Einkommensteuer abziehen – verteilt über drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %).

  • Selbst genutztes Wohneigentum, Gebäude älter als zehn Jahre
  • Kein Förderantrag nötig – Bescheinigung des Fachunternehmens genügt (stellen wir aus)
  • Maßnahmen bis 31.12.2029; nicht kombinierbar mit BAFA für dieselbe Maßnahme

KfW 261 – Wohngebäude-Kredit

Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus (85, 70, 55 oder 40) fördert die KfW mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 150.000 € je Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von 5 bis 25 %. Neue Fenster sind dabei ein Baustein der Gesamtsanierung.

  • Antrag über Ihre Hausbank, Energieeffizienz-Experte erforderlich
  • Erneuerbare-Energien-Klasse ist Grundvoraussetzung

Antragsberechtigte

Wer darf einen Antrag stellen?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände sowie deren Eigenbetriebe
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Hinweis für gewerbliche Antragsteller: Die BEG EM unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht – im Antragsformular ist bei „Ist die Investition beihilferelevant?“ „Nein“ anzugeben.

Kontakt

Informationen zur Förderung anfragen

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DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Stand: September 2026. Alle Angaben beziehen sich auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), den Steuerbonus nach § 35c EStG und das KfW-Programm 261. Förderbedingungen können sich jederzeit ändern; wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Förderung ist kein Bestandteil unserer Aktionen. Für die Prüfung Ihres Projekts wenden Sie sich bitte an einen Energieeffizienz-Experten oder Ihren Steuerberater.