Staatliche Förderung für Ihre Baumaßnahme
Was wird gefördert?
Die Förderung dient der Unterstützung zur Erhöhung der Energieeffizienz an Gebäuden und deren Gebäudehülle. Darunter fallen Fenster, Türen und die Dämmung der Außenwände und des Daches.
- Austausch von Fenster und Haustüren
- Dämmung und Gebäudehülle, Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimaler Tageslichtversorgung
Wer darf einen Antrag stellen?
Privatpersonen und Wohnungsgemeinschaften
Freiberuflich Tätige
Kommunale Gebietskörperschaften, Kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Hinweis: Gewerbliche Antragsteller
Dieses Förderprogramm (BEG RM) unterliegt nicht dem EU-Beihilferecht. Beachten Sie, dass beim Ausfüllen des Antragsformulars im Feld „Ist die Investition beihilferelevant „Nein“ anzuklicken ist.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto) und der Förderersatz sind 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden betragen max. 30.000 Euro pro Wohneinheit. Ein zusätzlicher Förderbonus von 5% bei max 60.000 Euro förderfähige Ausgaben, ist möglich bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsplan (iSFP).
Haben Sie Fragen rund um das Thema Bafa Förderung? Nutzen Sie unser Kontaktformular, unser Team ist gerne für Sie da!